Freitag, 19. Dezember 2025

„Wirksam, aber auch praktikabel“ – HGV begrüßt Friständerung für Schulungen

Mitarbeiter von Gastbetrieben dürfen wieder innerhalb von 30 Tagen ab Arbeitsbeginn die verpflichtende Sicherheitsschulung absolvieren: Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die in Rom nun verabschiedete Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Das ermögliche „eine sachliche und differenzierte Diskussion darüber, wie Arbeitssicherheit wirksam, aber auch praktikabel umgesetzt werden kann“, so HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

Die Abgeordnetenkammer hat eine Änderung des Gesetzes zur Arbeitssicherheit verabschiedet: Demnach können Mitarbeiter im Gastgewerbe die verpflichtende Sicherheitsausbildung doch wieder innerhalb von 30 Tagen ab Arbeitsbeginn absolvieren. - Foto: © shutterstock



Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die endgültige Verabschiedung der Änderungen des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch die Abgeordnetenkammer. Mit der nun vorgesehenen Möglichkeit, dass Mitarbeitende von gastgewerblichen Betrieben die verpflichtende Sicherheitsausbildung doch wieder innerhalb von 30 Tagen ab Arbeitsbeginn absolvieren können, wird ein zentrales Anliegen des HGV gelöst.

Auf strukturelle Besonderheiten der Branche hingewiesen

Im Staat-Regionen-Abkommen vom 17. April dieses Jahres über die Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist vorgesehen, dass Mitarbeitende den Arbeitssicherheitskurs vollständig vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit abgeschlossen haben müssen.


Der Einsatz des HGV auf gesamtstaatlicher Ebene „trägt nun Früchte, worüber wir sehr froh sind“, betont Präsident Klaus Berger. - Foto: © HGV



Der HGV hatte deshalb gemeinsam mit den nationalen Dachorganisationen Federalberghi und FIPE die strukturellen Besonderheiten der Branche, insbesondere Saisonalität, häufigeren Personalwechsel und überwiegend niedriges Gefährdungsrisiko, eingebracht und konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet.

Dieser Einsatz auf gesamtstaatlicher Ebene „trägt nun Früchte, worüber wir sehr froh sind“, betont HGV-Präsident Klaus Berger. „Denn die neue Verpflichtung, sämtliche Schulungen zwingend vor Arbeitsantritt abzuschließen, war in der betrieblichen Realität schwer umsetzbar und hätte weder der Sicherheit noch der Qualität gedient.“

Arbeitssicherheit wirksam, aber

auch

praktikabel umsetzen „Die Gesetzesänderung, die nun verabschiedet wurde und für Mitarbeitende im Gastgewerbe eine Frist von 30 Tagen für den Abschluss des Arbeitssicherheitskurses vorsieht, öffnet die Tür für eine sachliche und differenzierte Diskussion, wie Arbeitssicherheit wirksam, aber auch praktikabel umgesetzt werden kann“, ergänzt HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

Der HGV unterstreicht weiters, dass es sich dabei nicht um eine Absenkung der Sicherheitsstandards, sondern um eine zeitliche Flexibilisierung handelt, die sowohl den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die organisatorischen Erfordernisse der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe berücksichtigt. Die Verantwortung der Arbeitgebenden für eine ordnungsgemäße und vollständige Schulung bleibt uneingeschränkt aufrecht.

Aus Sicht des HGV ist die Entscheidung des Parlaments ein positives Signal. Gleichzeitig sieht der Verband weiteren Gesprächsbedarf, um das System der Sicherheitsausbildung langfristig einfacher, digitaler und besser auf die Realität der Dienstleistungsbranchen abgestimmt weiterzuentwickeln, heißt es abschließend in einer Presseaussendung des HGV.

stol

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