Haltungsbedingungen entsprachen nicht tierschutzrechtlichen Vorgaben
Nun teilte die Bezirkshauptmannschaft Lienz mit, dass die bisherigen Haltungsbedingungen in Gaimberg (Bezirk Lienz) nicht den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen.Beide Wallabys müssen daher vorerst in den Herkunftsbetrieb zurückgebracht werden. Will man sie künftig in Gaimberg halten, muss dort ein geeignetes Gehege gebaut werden.

