Zwei Wölfe sollten laut Ermächtigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher im Gemeindegebiet von Mals (Planeil) und Graun entnommen werden.
Mittwoch, 11. September 2024
Gericht hat entschieden: Wölfe dürfen nicht geschossen werden
Das Verwaltungsgericht hat sich gestern in kollegialer Zusammensetzung mit der Aussetzung der Wolfsentnahmedekrete vom 9. August im Obervinschgau befasst. Heute wurde die Entscheidung über den Aussetzungsantrag veröffentlicht: Das Entnahmedekret bleibt ausgesetzt.
Die Wölfe im Vinschgau dürfen nicht geschossen werden (Symbolfoto). - Foto: © shutterstock
Zwei Wölfe sollten laut Ermächtigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher im Gemeindegebiet von Mals (Planeil) und Graun entnommen werden.
lpa/stol
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