Das Gericht unterstreicht nun, dass der Wolf eine nicht nur auf gesamtstaatlicher, sondern auf internationaler Ebene geschützte Tierart ist und beruft sich auf einen kürzlichen Staatsratsentscheid, wonach der Abschuss unmittelbare und unumkehrbare Auswirkungen hätte.
Auch sei die Alpzeit fast vorbei, die Risse hätten sich in den vergangenen Jahren stärker auf die Sommermonate (August, September, Oktober) konzentriert, womit die Gefahr weiterer Risse als deutlich verringert angesehen werden müsse.
Über den eigentlichen Rekurs der Tierschützer entscheidet das Gericht am 7. Februar 2024, bis dahin dürfen die Wölfe nicht entnommen werden.
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