Montag, 19. Februar 2024
Wolfsentnahmen und Weideschutz: Rekurse unverfolgbar
Die Rekurse gegen die Entnahme von insgesamt 4 Wölfen in Südtirol und die Durchführungsbestimmungen bzw. das Dekret zu den Weideschutzgebieten waren unverfolgbar: So urteilte das Verwaltungsgericht am heutigen Montag. Außerdem urteilte das Gericht aber auch, dass die Entnahme der Wölfe mangelhaft begründet war.
Das Urteil des Verwaltungsgericht ins Sachen Wolfs-Entnahmedekrete liegt vor. Das Ergebnis: Der Rekurs war unverfolgbar, weil die Frist für die Umsetzung der Entnahmedekrete verstrichen ist. - Foto: © unsplash
lpa/stol
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