Der Bescheid wurde auf Vorschlag des Leiters des Polizeikommissariats erlassen, nachdem gezielte Kontrollen laut Aussendung ergeben hatten, dass das Lokal regelmäßig von amtsbekannten Personen frequentiert worden sei.
Nach Angaben der Behörden führte die Anwesenheit dieser Personen zu einer potenziell gefährlichen Situation für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Daher sei ein Einschreiten notwendig gewesen.
Artikel 100 des Einheitstextes der öffentlichen Sicherheitsgesetze erlaubt es dem Quästor, die Lizenz eines öffentlichen Betriebs auszusetzen, wenn dessen Tätigkeit die Begehung von Straftaten begünstigt oder die Sicherheit der Bürger gefährdet.

