Montag, 10. März 2025

Zusatzrente für Kunstschaffende: Eintrag in Verzeichnis bis 31. März

Kunstschaffende, die Rentenzuzahlung der öffentlichen Hand beanspruchen möchten, müssen in Zusatzrentenfonds eingezahlt haben und sich innerhalb März in das Landesverzeichnis für Kunstschaffende eintragen lassen. Ein Überblick der Voraussetzungen und Termine.

Der Antrag ist gemäß der Sprachgruppenzugehörigkeit im jeweils zuständigen Landesamt einzureichen. - Foto: © von Egitz









lpa