Freitag, 27. Februar 2026

Kommunaler Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F.-Zuschlag)

Alle Einkommen bis 25.000 € unterliegen nicht diesem Zuschlag.

Kommunaler Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F.-Zuschlag) - Foto: © Gemeinde Jenesien

Alle Einkommen bis 25.000 € unterliegen nicht diesem Zuschlag.



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