Donnerstag, 5. Februar 2026

Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026: vorübergehend im Ausland ansässige Wahlberechtigte

Wahlberechtigte, die vorübergehend im Ausland ansässig sind und am Verfassungsreferedum vom 22. und 23. März 2026 per Briefwahl teilnehmen wollen, müssen eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde innerhalb des 18. Februar 2026 einreichen.

Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026: vorübergehend im Ausland ansässige Wahlberechtigte - Foto: © Gemeinde Mühlbach

Wahlberechtigte, die vorübergehend im Ausland ansässig sind und am Verfassungsreferedum vom 22. und 23. März 2026 per Briefwahl teilnehmen wollen, müssen eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde innerhalb des 18. Februar 2026 einreichen.



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