Mit Beschluss der Landesregierung vom 27. März 2026, Nr. 253 wurde der Gemeindeplan für Raum und Landschaft genehmigt und ist am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft getreten. Er ersetzt als urbanistisches Planungsinstrument den bisherigen Bauleitplan der Gemeinde.
Der Gemeindeplan hat eine neue überarbeitete Legende und neue vereinheitlichte Durchführungsbestimmungen. Das Planungsinstrument wurde an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. So sind im Plan alle Wohnbauzonen in Mischgebiete umgewidmet worden. Die bisherige Unterscheidung Auffüllzonen und Erweiterungszonen gibt es nicht mehr.
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