Montag, 23. März 2026

Kundmachung: Vorschlag Abänderung Durchführungsplan für das Gewerbegebiet "St. Pauls III"

Im Sinne des Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben:Der Gemeindeausschuss wird demnächst das Verfahren zur Genehmigung der Abänderung des Durchführungsplanes für das Gewerbegebiet "St. Pauls III" behandeln.Der genehmigte Planentwurf w...

Kundmachung: Vorschlag Abänderung Durchführungsplan für das Gewerbegebiet "St. Pauls III" - Foto: © Gemeinde Rodeneck

Im Sinne des Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben:

Der Gemeindeausschuss wird demnächst das Verfahren zur Genehmigung der Abänderung des Durchführungsplanes für das Gewerbegebiet "St. Pauls III" behandeln.

Der genehmigte Planentwurf wird an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht. 

Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen. 



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Gemeinde Rodeneck

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