Um am Wahltag Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird empfohlen, den bereits im Frühjahr 2001 zugestellten Wahlausweis, der für 18 Wahlgänge gültig ist, bereitzuhalten.
Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl desselben kann man im Wahlamt ein Duplikat des Wahlausweises beantragen.
Jene Wählerinnen und Wähler welche auf der Rückseite des Wahlausweises keine freien Felder zur Bescheinigung über die erfolgte Stimmabgabe mehr haben, können die Ausstellung eines neuen Wahlausweises beantragen. Bitte dafür den alten Wahlausweis mitbringen!
Das Gemeindewahlamt ist auch am Wahlwochenende wie folgt geöffnet:
Freitag, 20.03.2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 21.03.2026 von 9.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag, 22.03.2026 von 7.00 bis 23.00 Uhr
Montag, 23.03.2026 von 7.00 bis 15.00 Uhr
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