Freitag, 13. März 2026

Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, auch wenn das aufgedruckte Ablaufdatum noch nicht erreicht ist, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderung...

Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform - Foto: © Gemeinde St. Pankraz

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, auch wenn das aufgedruckte Ablaufdatum noch nicht erreicht ist, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.

Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde den Antrag zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) zu stellen.

Wo kann die elektronische Identitätskarte beantragt werden?

Im Meldeamt der Gemeinde St. Pankraz mit telefonischer Vormerkung (0473 422451 oder 0473 861931

Notwendige Unterlagen beim Termin für die Neuausstellung:

  • die Identitätskarte in Papierform
  • ein aktuelles Foto in Passformat (nicht älter als 6 Monate, mit weißem Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck)
  • Sanitätskarte
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Identitätskarte in Papierform: die Anzeige der Carabinieri
  • Kosten: € 22,00 Euro in bar

Weitere Informationen erhalten Sie im Meldeamt der Gemeinde unter der Telefonnummer 0473 422451 oder 0473 861931 oder unter der E-Mail-Adresse demog@gemeinde.stpankraz.bz.it.



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