Mittwoch, 21. Januar 2026

Verfassungsreferendum am 22./23. März 2026 - Information für Bürger welche im Ausland ansässig sind

Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Italienischen Republik vom 13.01.2026 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 14.01.2026), findet am 22. und 23. März 2026 das Referendum zur Änderung einiger Artikel der Verfassung (sog. „Justizreform“) statt.Italienische Staatsbürgerinnen und Staat...

Verfassungsreferendum am 22./23. März 2026 - Information für Bürger welche im Ausland ansässig sind - Foto: © Gemeinde St. Pankraz

Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Italienischen Republik vom 13.01.2026 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 14.01.2026), findet am 22. und 23. März 2026 das Referendum zur Änderung einiger Artikel der Verfassung (sog. „Justizreform“) statt.

Italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, die im A.I.R.E.-Register eingetragen sind, nehmen grundsätzlich per Briefwahl an den Wahlen teil. Alternativ haben sie die Möglichkeit  ihre Stimme in Italien abzugeben und zwar in der Wahlsektion ihrer Heimatgemeinde.

Für diese Wahloption müssen sie ihre Entscheidung bis spätestens 24. Jänner 2026 schriftlich dem zuständigen Konsulat mitteilen. Hierzu ist ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag zusammen mit einer Kopie eines gültigen Personalausweises an das zuständige Konsulat zu übermitteln.

Optionsformular für die Stimmabgabe im Wahllokal der Gemeinde



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Gemeinde St. Pankraz

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