Montag, 2. Februar 2026

Verfassungsreferendum am 22./23. März 2026 - Information für Bürger welche vorübergehend im Ausland ansässig sind

Wahlberechtigte, welche sich vorübergehend im Ausland aufhalten, haben gemäß Art. 4-bis Absätze 1, 2, 5 und 6 Gesetz Nr. 459/2001 die Möglichkeit am Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026 mittels Briefwahl teilzunehmen. Das entsprechende Ansuchen (Option) muss bis zum 18...

Verfassungsreferendum am 22./23. März 2026 - Information für Bürger welche vorübergehend im Ausland ansässig sind - Foto: © Gemeinde St. Pankraz

Wahlberechtigte, welche sich vorübergehend im Ausland aufhalten, haben gemäß Art. 4-bis Absätze 1, 2, 5 und 6 Gesetz Nr. 459/2001 die Möglichkeit am Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026 mittels Briefwahl teilzunehmen. Das entsprechende Ansuchen (Option) muss bis zum 18. Februar 2026 unter Verwendung des beigelegten Vordrucks, im Meldeamt der Gemeinde St. Pankraz eingehen. Genannter Vordruck, welchem auch eine Kopie der Identitätskarte beigelegt werden muss, kann persönlich oder per Post eingereicht, aber auch an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: demog@gemeinde.stpankraz.bz.it.

Ansuchen um Zulassung zur Briefwahl



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