Mittwoch, 31. Dezember 2025

Verbot von Feuerwerken und Knallkörpern

Wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß Landesgesetz 20/2012 jegliche Art von Feuerwerk und Knallkörpern verboten ist. Es herrscht Warnstufe gelb für Waldbrand. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Verbot von Feuerwerken und Knallkörpern - Foto: © Gemeinde St. Ulrich

Wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß Landesgesetz 20/2012 jegliche Art von Feuerwerk und Knallkörpern verboten ist. Es herrscht Warnstufe gelb für Waldbrand. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.



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