Freitag, 30. Januar 2026

Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026: vorübergehend im Ausland ansässige Wahlberechtigte

Wahlberechtigte, die vorübergehend im Ausland ansässig sind und am Verfassungsreferedum vom 22. und 23. März 2026 per Briefwahl teilnehmen wollen, müssen eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde innerhalb des 18. Februar 2026 einreichen. Dafür kann das entsprechende Formular ve...

Verfassungsreferendum vom 22. und 23. März 2026: vorübergehend im Ausland ansässige Wahlberechtigte - Foto: © Gemeinde St. Ulrich

Wahlberechtigte, die vorübergehend im Ausland ansässig sind und am Verfassungsreferedum vom 22. und 23. März 2026 per Briefwahl teilnehmen wollen, müssen eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde innerhalb des 18. Februar 2026 einreichen. Dafür kann das entsprechende Formular verwendet werden. Das Gesuch kann persönlich abgegeben oder per E-mail (info@gemeinde.stulrich.bz.it) bzw. PEC (stulrich.ortisei@legalmail.it) eingereicht werden. Genauere Informationen können im Wahlamt der Gemeinde (0471 782003  oder E-Mail: karl.mahlknecht@gemeinde.stulrich.bz.it) eingeholt werden.




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