Cortina d’Ampezzo wird Austragungsort mehrerer Bewerbe der Olympischen und Paralympischen Winterspiele Milano Cortina 2026 sein.
Aufgrund des erwarteten hohen Verkehrsaufkommens gelten während der Spiele spezielle Verkehrs- und Zutrittsregelungen.
Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen:
Verkehrs- & Zonenregelung
- Das Gebiet rund um Cortina sowie weitere Austragungsorte (z. B. Antholz) wird in verschiedene Zonen eingeteilt.
- Die Zufahrt zu diesen Zonen ist nur mit gültigem Car-Pass oder entsprechender Registrierung möglich.
- Wichtig: Ab Schluderbach ist der Autoverkehr nur mit Genehmigung erlaubt.
- Die Fahrt Richtung Auronzo / Treviso / Venedig ist weiterhin möglich (über Auronzo und den Kreuzbergpass).
Öffentlicher Verkehr & Shuttle
- Shuttlebus Toblach Bahnhof – Cortina (kostenpflichtig):
- Nutzung nur mit gültigem Olympiaticket für Cortina, vorheriger Reservierung und Bezahlung.
Bei der Buchung muss die Ticketnummer eingegeben werden. Niemand kann ohne Ticket mit den Shuttlebussen fahren.
- Gäste ohne Olympiaticket:
Nutzung des Linienbusses 445 ab Toblach möglich (begrenzte Kapazität).
- Antholzertal:
- Shuttle B: Bahnhof Olang – Antholz direkt nach Antholz Mittertal
- Shuttle C: Olang-Rasen-Antholz
- Shuttle A: Antholz Mittertal bis zum Stadion
- Linienbus 431 bis Haltestelle Wildgall (kostenpflichtig)
Hier finden Sie den Infoflyer vom Antholzertal!
Toblach Bahnhof – Organisation & Parken
- Der Bahnhofsbereich Toblach dient als zentraler Ausgangspunkt für Shuttlebusse nach Cortina.
- Großer kostenloser Auffangparkplatz beim Bahnhof Toblach vorhanden.
- Öffentliche Park- & Verkehrsregelungen ab 02.02.2026 (bis auf Widerruf):
- Einführung einer Einbahnregelung im Bereich Bahnhofstraße.
- Park- und Halteverbot entlang der Bahnhofstraße (Ausnahme: Kurzzeitparkplatz 30 Min.).
- Bestimmte Parkflächen sind Lieferanten, Menschen mit Beeinträchtigung und Betrieben vorbehalten.
- Mitarbeiter und Gäste bestimmter Betriebe dürfen den Bereich nur mit Pass befahren.
- Mitarbeiter ohne Pass haben keinen Zugang zum Bahnhofs- bzw. Industriegebiet Öden.
- Kontrollen erfolgen durch Mitarbeiter des Organisationskomitees.
Weitere Hinweise
- Langlaufen bis Cimabanche ist jederzeit möglich.
- Public Viewing:
- Bahnhof Toblach
- Dorfplatz im Zentrum von Toblach
Olympische Fackel in Toblach
- Die Olympische Fackel ist vom 27.–29. Jänner 2026 in Südtirol unterwegs.
- Toblach ist erster Halt in Südtirol:
- 27.01.2026 um 09:48 Uhr im Dorfzentrum von Toblach
- Ein einzigartiges Erlebnis für Gäste, Einheimische und Mitarbeiter.
Temporäre Befreiung der Ortstaxe für Ordnungskräfte
Mit Dekret des Landeshauptmanns Nr. 33 vom 9.12.2025 wurde - zusätzlich zu den bereits bekannten Befreiungen von der Ortstaxe - eine temporäre Befreiung von der Ortstaxe für Ordnungskräfte während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 eingeführt:
(1) Die Ordnungskräfte, die aufgrund dienstlicher Erfordernisse im Zusammenhang mit der Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele Milano Cortina 2026 in den Beherbergungsbetrieben laut Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes übernachten, sind von der Zahlung der Gemeindeaufenthaltsabgabe befreit.
Nach Rücksprache mit dem Ressort, dem Regierungskommissariat und dem HGV kann festgehalten werden, dass unter „Ordnungskräfte“ nur Polizei, Carabinieri und Finanzwache zu verstehen sind.
Die Befreiung gilt nur für jene Ordnungskräfte, die im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen oder mittels Direktvergabe in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind und damit im Rahmen der Olympischen und Paralympischen Winterspiele dienstlich im Einsatz sind.
Es geht also vor allem um das Personal des Innenministeriums, vor allem der Polizeikräfte und schließt etwaige andere private Wach- und Ordnungsdienste von der Befreiung aus.
Für weitere Details und laufende Updates verweisen wir hier auch auf die offizielle Website.
die olympische Flamme in Toblach
Anordnung des Bürgermeisters bzgl. Verkehrsregelung
Auskünfte erteilt der Tourismusverein Toblach: Tel. +39 0474 972132
zum Artikel der Gemeinde

