Am Sonntag 22. und Montag 23. März 2026 findet eine Volksabstimmung, zum Themenbereich „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichts“ statt.
Die Wahllokale sind am Sonntag 22. März von 7.00 bis 23.00 Uhr und am Montag 23. März von 07.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Für den Wahlgang wird ein gültiger Wahlausweis sowie Personalausweis benötigt.
Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes:
- Freitag 20. März und Samstag 21. März von 9.00 Uhr – 18.00 Uhr
- Sonntag 22. März von 7.00 Uhr – 23.00 Uhr
- Montag 23. März von 7.00 Uhr – 15.00 Uhr
In diesem Zeitraum können die Wähler/innen Duplikate ihres Wahlausweises oder neue Wahlausweise beantragen bzw. abholen.
Transportmöglichkeit zum Wahllokal von Blumau nach Völser Aicha:
1. Abfahrt Blumau am Sonntag 22. März 2026 um 10 Uhr bei der Kirche anschließend Rückfahrt nach Blumau.
2. Abfahrt Blumau am Sonntag 22. März 2026 um 14 Uhr bei der Kirche anschließend Rückfahrt nach Blumau.
3. Abfahrt Blumau am Montag 23. März 2026 um 10 Uhr bei der Kirche anschließend Rückfahrt nach Blumau.
Die Wähler*innen erhalten für die Volksabstimmung einen Stimmzettel. Die diesbezügliche Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen von JA oder NEIN.
Überwiegt das JA bedeutet dies, dass sich die Abstimmenden für das Inkrafttreten der Verfassungsänderung aussprechen, überwiegt das NEIN bleiben die derzeitigen Bestimmungen aufrecht.
Für die Gültigkeit der Volksabstimmung gibt es kein Beteiligungsquorum.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt sofort im Anschluss an die Schließung der Wahllokale, also am 23. März, ab 15:00 Uhr.
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