Montag, 13. April 2026

Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Die EU-Verordnung (EU) 2019/1157 legt fest, dass Identitätskarten in Papierform ab dem 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da sie nicht mehr den vorgeschriebenen Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.Der Gültigkeitsverlust betrifft nicht nur Reisen ins Ausland, sonder...

Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform - Foto: © Gemeinde Wolkenstein in Gröden

Die EU-Verordnung (EU) 2019/1157 legt fest, dass Identitätskarten in Papierform ab dem 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da sie nicht mehr den vorgeschriebenen Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

Der Gültigkeitsverlust betrifft nicht nur Reisen ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte innerhalb des italienischen Staatsgebietes. 

Alle Bürger:innen, die noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, werden daher gebeten, frühzeitig einen Termin für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte im Meldeamt der Gemeinde zu vereinbaren. 

Weitere Informationen:

+39 0471 772113 

💌 info@selva.eu 

💻 www.selva.eu 

📍Str. Nives 14 I-39048 Wolkenstein in Gröden (BZ)



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Gemeinde Wolkenstein in Gröden