Die Gemeinde Innichen beabsichtigt, den Restaurant-Barbetrieb im Erlebnisbad “acquafun” mittels informellem offenem Verfahren nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes nach Preis und Qualität im Sinne des Art. 73 des Königlichen Dekretes vom 23.05.1924, Nr. 827, zu verpachten.
Die Bekanntmachung ist auf der Amtstafel veröffentlicht.
Für Rückfragen oder Erläuterungen kann sich der Teilnehmer an die Gemeinde mittels E-Mail info@innichen.eu oder PEC innichen.sancandido@legalmail.it spätestens bis zum fünften Tag vor dem Abgabetermin für das Angebot wenden.
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