Die Gemeinde Kaltern, beabsichtigt eine Rangordnung für den Bauernmarkt zu erstellen.
Abgabetermin der Gesuche: innerhalb 10. Februar 2026, 12.00 Uhr,
Bei Fragen: Lizenzbüro 0471-968820
Die Standplätze auf den Bauernmärkten werden unter Berücksichtigung der für den jeweiligen Standplatz festgelegten spezifischen Warengruppen (Fleischprodukte; Obst, Gemüse, Wein; Käse und Milchprodukte; Imkereiprodukte; Fischprodukte; Brot) wie folgt vergeben:
| Landwirtschaftliche Unternehmer mit Hofstelle auf dem Gebiet der Gemeinde | Punkte 40 |
| Landwirtschaftliche Unternehmer mit Hofstelle auf dem Gebiet der Bezirksgemeinschaft, der diese Gemeinde angehört | Punkte 30 |
| Teilnahme an regionalen, nationalen oder europäischen Marken- und Qualitätsprogrammen, die die Herkunft der Produkte, die am Bauernmarkt angeboten werden, zum Inhalt haben | Punkte 40 |
Für jedes Jahr der Teilnahme am Bauernmarkt in dieser Gemeinde in den vergangenen 2 Jahren | 10 Punkte pro Jahr bis zu höchstens 20 Punkte |
| Falls der landwirtschaftliche Unternehmer Junglandwirt ist (älter als 18 Jahre und jünger als 41 Jahre) | Punkte 05 |
Im Falle von Punktegleichheit von Antragstellern um einen Standplatz erfolgt die Vergabe des Standplatzes gemäß der zeitlichen Reihenfolge, in der die Anträge gestellt worden sind.
Der Gemeindereferent
Lukas Luggin
zum Artikel der Gemeinde

