Mittwoch, 18. März 2026

Fälligkeit der Identitäskarte in Papierform

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.Die Verordnung EU 2019/1157 der Europäischen Unio...

Fälligkeit der Identitäskarte in Papierform - Foto: © Marktgemeinde Kaltern

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

Die Verordnung EU 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.

Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde Kaltern den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.



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