Montag, 13. April 2026

Sozialbonus für den Abfall 2026

Der Sozialbonus für den Abfall feiert sein Debüt: Ab 2026 findet die Ermäßigung auf die Abfallgebühr konkrete Anwendung.Eingeführt durch das Gesetzesdekret Nr. 124/2019 und im vergangenen Jahr von der ARERA (Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) umgesetzt, wird in di...

Sozialbonus für den Abfall 2026 - Foto: © Marktgemeinde Kaltern

Der Sozialbonus für den Abfall feiert sein Debüt: Ab 2026 findet die Ermäßigung auf die Abfallgebühr konkrete Anwendung.

Eingeführt durch das Gesetzesdekret Nr. 124/2019 und im vergangenen Jahr von der ARERA (Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) umgesetzt, wird in diesem Jahr zum ersten Mal die Sozialbeihilfe für BürgerInnen und Familien mit niedrigem ISEE ausgezahlt.

Der Sozialbonus für den Abfall wird automatisch auf BürgerInnen und Haushalte mit einem ISEE unter 9.530 Euro bzw. unter 20.000 Euro für kinderreiche Familien angewendet. Dank dieser Maßnahme müssen keine eigenen Anträge gestellt werden: Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage der Daten, die über die einheitliche Ersatzerklärung (DSU) an das NISF übermittelt wurden. Die Regulierungsbehörde ARERA hat festgelegt, dass die Ermäßigung 25 % der geschuldeten Abfallgebühr entspricht und somit eine Entlastung bei den jährlichen Kosten für die Abfallentsorgung darstellt.

Wesentliche Vorteile:

  • 25 % Ermäßigung auf die Abfallgebühr
  • Automatische Gewährung ohne Antrag
  • Zielgruppe: BürgerInnen und Familien mit niedrigem ISEE oder kinderreiche Familien

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