Zur weiteren Information und Beteiligung der Bevölkerung und der betroffenen Eigentümer wird bekanntgegeben, dass das im Betreff genannte Verfahren eingeleitet wurde:
Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 106 vom 19.02.2026:
Wohnbauzone B1 "Egg" Bp. 96 K.G. St. Martin am Vorberg
Der genannte Beschluss wird, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, im Sinne von Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ für die Dauer von 30 Tagen an der digitalen Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.
Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen einbringen.
Für weitere Informationen und zur Akteneinsicht:
Marktgemeinde Latsch, Hauptplatz 6, 39021 Latsch
Öffnungszeiten: Montag-Freitag, 8.30-12.30 Uhr
Tel. +39 0473 623 113 (Allgemein/Protokollamt)
Tel. +39 0473 623 178 (Bauamt/Servicestelle)
PEC: latsch.laces@legalmail.it
E-Mail: info@gemeinde.latsch.bz.it
E-Mail: bauamt@gemeinde.latsch.bz.it
Der Bürgermeister
Mauro Dalla Barba
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