Option der im Ausland ansässigen Wähler für die Ausübung des Wahlrechts in Italien anlässlich des für den 22. und 23. März 2026 ausgeschriebenen bestätigenden Verfassungsreferendum gemäß Art. 138 der Verfassung
Laut Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 und der mit DPR Nr. 104 vom 2. April 2003 genehmigten Durchführungsverordnung, können im Ausland ansässige italienische Wähler bekanntlich per Briefwahl wählen.
Die Option für die Abstimmung in Italien muss kraft Artikel 1, Abs. 3 und Artikel 4 des Gesetzes Nr. 459 von 2001 sowie Artikel 4 des D.P.R. Nr. 104/03, innerhalb 24. Jänner 2026 unter Verwendung des Vordrucks erfolgen. Dieser Vordruck muss innerhalb der besagten Frist bei dem für das Wohnsitzgebiet zuständigen Konsulat eingehen. Die Option kann in der gleichen Weise und innerhalb derselben Fristen widerrufen werden.
Der Vordruck kann im Ausland in den Konsulaten abgeholt oder online von der Internetseite des genannten Ministeriums unter www.esteri.it oder des zuständigen Konsulats, heruntergeladen werden.
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