Anlässlich der Volksbefragung am 22. und 23. März 2026 hat das Gemeindewahlamt folgende Sonderöffnungszeiten bezüglich der Ausstellung oder Abholung eines neuen Wahlausweises:
| Freitag | 20.03.2026 | von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Samstag | 21.03.2026 | von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Sonntag | 22.03.2026 | von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr |
| Montag | 23.03.2026 | von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Man bittet darum ausschließlich diese Sonderöffnungszeiten in Anspruch zu nehmen für den Austausch beschädigter Wahlausweise, oder wenn auf der Rückseite des Wahlausweises keine freien Felder mehr verfügbar sind und bei Verlust des Wahlausweises.
All jene Wähler, die in der Gemeinde Naturns den neuen Wahlausweis noch nicht abgeholt haben (aufgrund von kürzlich erfolgtem Wohnsitzwechsel, Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft), können diesen in der Gemeinde (Wahlamt - Erdgeschoss) abholen. Der Wahlausweis der vorherigen Wohnsitzgemeinde muss mitgebracht und abgegeben werden.
Man weist darauf hin, dass die Sonderöffnungszeiten ausschließlich für das Wahlamt gilt und nicht für die Dienste anderer Gemeindeämter.
Die Wahllokale (Grundschule Naturns und Grundschule Staben) sind für die Stimmabgabe wie folgt geöffnet:
Sonntag, den 22. März 2026 von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Montag, den 23. März 2026 von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
DER BÜRGERMEISTER
Dr. Zeno Christanell
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