Freitag, 23. Januar 2026

Achtung: „Kompostierbar“ heißt nicht biomüllgeeignet

Immer häufiger gelangen sogenannte „biologisch abbaubare“ oder „kompostierbare“ Säcke, Verpackungen und Gegenstände (z. B. Maisstärkesäcke) in den Biomüll. Diese Entsorgung erfolgt oft in gutem Glauben, wird jedoch durch irreführende Herstellerangaben hervorgerufen.Die Hersteller...

Achtung: „Kompostierbar“ heißt nicht biomüllgeeignet - Foto: © Marktgemeinde Schlanders

Immer häufiger gelangen sogenannte „biologisch abbaubare“ oder „kompostierbare“ Säcke, Verpackungen und Gegenstände (z. B. Maisstärkesäcke) in den Biomüll. Diese Entsorgung erfolgt oft in gutem Glauben, wird jedoch durch irreführende Herstellerangaben hervorgerufen.

Die Hersteller kommunizieren fälschlicherweise mit „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“, dass die Säcke für Kompostieranlagen geeignet sind. In Wahrheit beziehen sich die Säcke in der Regel auf industrielle Spezialbedingungen, die in unserer Kompostieranlage „Talair“ nicht gegeben sind. Unter den dort angewandten, natürlichen Kompostierverfahren zersetzen sich diese Materialien nicht oder nur unzureichend und stellen daher ein erhebliches Problem für die Verwertung dar.

Die Gemeinde hat dadurch erhebliche Schwierigkeiten bei der Kompostierung, insbesondere durch Qualitätsverluste, zusätzlichen Sortieraufwand und Mehrkosten im Betrieb.

Daher: Sogenannte kompostierbare oder biologisch abbaubare Säcke sind ausschließlich für den Restmüll geeignet und dürfen keinesfalls für die Sammlung von Biomüll verwendet werden.

Auch alle entsprechenden Verpackungen oder Gegenstände mit der Bezeichnung „biologisch abbaubare“ oder „kompostierbar“ sind über den Restmüllcontainer zu entsorgen.

Wir ersuchen die Bevölkerung um Verständnis und Mithilfe.

Werner Wallnöfer, Referent



zum Artikel der Gemeinde

Marktgemeinde Schlanders

Alle Meldungen zu: