Wir informieren:
- dass es in Schlanders am Tag des "Schlonderser Foschingsumzugs", und zwar am 14. Februar 2026, von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr, verboten ist, im Umkreis von 300 Metern vom Veranstaltunsgort auf öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen alkoholische Getränke jeglicher Art oder Zusammensetzung mitzuführen;
- dass es in Schlanders während der gesamten Faschingszeit zwischen dem 12. und dem 17. Februar 2026 verboten ist, Sprühschäume in Dosen jeglicher Art sowie andere Produkte zu verwenden, die geeignete sind, andere Personen zu beschmutzen oder zu belästigen oder öffentliches und privates Eigentum zu beschädigen.
Unter folgenden Links zu unserer Amtstafel (dort unter "Anordnungen") finden Sie die diesbezüglichen Anordnungen der Bürgermeisterin:
Anordnung Nr. 8 vom 05.02.2026 (Verbot von Konsum und Mitführen von alkoholischen Getränken)
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