Heuer musste der Mülltarif den Vorgaben der staatlichen Aufsichtsbehörde (ARERA) angepasst werden. Die Berechnung begründet sich auf den Wirtschafts – und Finanzplänen (PEF) für die Jahre 2024 und 2025.
Der Gesamtbetrag für das Jahr 2025 beläuft sich auf € 1.033.603,00 und gliedert sich in fixe Spesen (€ 434.868,00) und variable Kosten (€ 598.735,00)
Mit den Tarifen muss eine voraussichtliche vollständige Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung der häuslichen Abfälle gewährleistet werden.
Demzufolge wurde der Tarif für die fixen Kosten für die Müllentsorgung 2025 von privaten Haushalten auf € 15,00 festgesetzt. Die Grundgebühr für Betriebe richtet sich nach einer der 62 verschiedenen Kategorien.
Die Entleerungsgebühr wurde, den Vorgaben zufolge, von € 0,0709 auf € 0,0797 angehoben. Diese gilt für alle gleich.
Neu dazu kommen für alle Kategorien 3 Ausgleichskomponenten: € 6,00 für Sozialbonus / € 0,10 für zufällig gefischte Abfälle / € 1,50 für außergewöhnliche Ereignisse/Katastrophen.

