Dienstag, 17. März 2026

Die Spielplatzsaison beginnt

Mit den steigenden Temperaturen steigt auch wieder der Zustrom auf die Spielplätze in Bruneck und den Fraktionen. Damit diese ein sicherer Ort der Gemeinschaft für kleine und größere Kinder bleiben, sind ein respektvoller gegenseitiger Umgang und die Einhaltung bestimmter Regeln ...

Die Spielplatzsaison beginnt - Foto: © Stadtgemeinde Bruneck

Mit den steigenden Temperaturen steigt auch wieder der Zustrom auf die Spielplätze in Bruneck und den Fraktionen. Damit diese ein sicherer Ort der Gemeinschaft für kleine und größere Kinder bleiben, sind ein respektvoller gegenseitiger Umgang und die Einhaltung bestimmter Regeln notwendig.

Die Mitarbeiter des Stadtbauhofes sorgen laufend dafür, dass die 46 Spielplätze im Brunecker Gemeindegebiet gepflegt und die Spielgeräte in gutem Zustand sind, bestätigt der für den Stadtbauhof zuständige Stadtrat Daniel Schönhuber. Schadhafte Geräte werden ausgetauscht und es wird dafür gesorgt, dass es ein ausgewogenes Angebot für die verschiedenen Altersklassen gibt, so Schönhuber.

„Spielplätze müssen sichere Orte der Freizeitgestaltung für unsere Kinder sein“, betont Stadträtin Julia Engl. Gerade in puncto Sicherheit ist es deshalb wichtig darauf hinzuweisen, dass sich Hunde nicht auf Spielplätzen aufhalten dürfen. Dies gilt selbstverständlich auch für den Familienhund der Spielplatzbesuchenden. Auch wenn dieser angeleint und unter Aufsicht vermeintlich keine Gefahr darstellt, können sich anderer Spielplatzbesuchende durch den Vierbeiner gestört fühlen. 

Für Hunde gibt es in Bruneck speziell ausgewiesene Freilaufflächen (hier sehen Sie den Lageplan), informiert Stadtrat Hannes Niederkofler sowie einen Hundespielplatz in der Peter-Anich-Siedlung. Ein leider immer noch aktuelles Problem stellen die Hundeexkremente dar, die auch auf Spielplätzen und auf sämtlichen Spazierwegen gerade jetzt nach der Wintersaison massiv vorkommen. Hier macht Stadtrat Niederkofler auf die Sanktionen aufmerksam, die für das Liegenlassen von Hundekot vorgesehen sind. Die Pflicht zum Aufsammeln des Hundekots gilt im Übrigen auch auf den Hundefreilaufflächen und auf dem Hundespielplatz.



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