Montag, 16. März 2026

Verfassungsreferendum am 22. und 23. März 2026 und Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes

Am Sonntag, 22. März und Montag, 23. März, findet das Referendum über das Verfassungsreformgesetz statt.An der Volksbefragung können Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die am 22. März 2026 mindestens 18 Jahre alt sind.Wann wird gewählt?Gewählt wird am Sonntag von 7:00 bis 23:00 U...

Verfassungsreferendum am 22. und 23. März 2026 und Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes - Foto: © Stadtgemeinde Bruneck

Am Sonntag, 22. März und Montag, 23. März, findet das Referendum über das Verfassungsreformgesetz statt.

An der Volksbefragung können Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die am 22. März 2026 mindestens 18 Jahre alt sind.

Wann wird gewählt?
Gewählt wird am Sonntag von 7:00 bis 23:00 Uhr und am Montag von 7:00 bis 15:00 Uhr und zwar im Wahllokal, welches auf dem Wahlausweis angegeben ist.

Zusätzlich zum Wahlausweis müssen die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe einen gültigen Identitätsausweis vorlegen.

Für die Abholung des Wahlausweises oder eines Duplikats (bei Platzmangel für weitere Stempel, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung) ist das Wahlamt (Rathaus, Erdgeschoss, Tel. +39 0474 545277 oder +39 0474 545279) zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Freitag, 20. März: 08:30 – 18:00 Uhr
  • Samstag, 21. März: 09:00 – 18:00 Uhr
  • Sonntag, 22. März: 07:00 – 23:00 Uhr
  • Montag, 23. März: 07:00 – 15:00 Uhr


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Stadtgemeinde Bruneck

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