Freitag, 9. August 2024

Südtiroler Sanität: Über 450 Anträge wegen Fehlverhaltens

Wenn Patienten aufgrund von menschlichem Fehlverhalten Gesundheitsschäden erleiden, kann die Schlichtungsstelle angerufen werden und die außergerichtliche Klärung des Sachverhalts unterstützen.

Wenn Patientinnen und Patienten aufgrund von menschlichem Fehlverhalten Gesundheitsschäden erleiden, kann die Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich angerufen werden. - Foto: © lpa

Die Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich ist ein Gremium, das Patienten, aber auch öffentliche und private Erbringer von gesundheitlichen Leistungen bei der außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten unterstützt.

Die Streitigkeiten können mutmaßliche Diagnose- und/oder Behandlungsfehler oder die Verletzung der Aufklärungspflicht betreffen. Nun liegt der Tätigkeitsbericht des unabhängigen und überparteilichen Organs für 2023 vor. Dieser umfasst auch eine Bilanz der Fälle ab der Einrichtung des Gremiums im August 2007.

2007 bis Ende 2023 insgesamt 460 Anträge eingereicht

„Es ist wichtig, dass es eine solche Anlaufstelle gibt, da sie es den Patienten ermöglicht, ihre Anliegen effizient und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen zu klären“, unterstreicht Gesundheitslandesrat Hubert Messner.

Bis Ende 2023 wurden insgesamt 460 Anträge eingereicht und mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von etwa neun Monaten bearbeitet. „Die Schlichtungsstelle hat damit einen wichtigen Beitrag zur Klärung von Haftungsfragen im Gesundheitsbereich und zur Sicherstellung der Patientenrechte geleistet“, hält der Sekretär der Schlichtungsstelle, Christian Leuprecht, fest.

Am häufigsten Fachbereich Orthopädie betroffen

Die Statistik zeigt, dass der Fachbereich mit rund einem Drittel der eingereichten Anträge am häufigsten von vermuteten Diagnose- und/oder Behandlungsfehlern betroffen ist. Weitere häufig betroffene Bereiche sind der zahnärztliche (auch privat erbrachte) Dienst, die Notaufnahmen, die Allgemeine Chirurgie sowie andere chirurgische Fachbereiche wie z. B. die Gynäkologie und Geburtshilfe.

Bis Ende Dezember 2023 konnten 437 Fälle abgeschlossen werden. Im Durchschnitt wurde ein Schadensersatz von 47.686,67 Euro ausbezahlt.
Informationen zur Tätigkeit und zur Bilanz der Schlichtungsstelle gibt es online im Landeswebportal oder in der Landesabteilung Gesundheit. Dort kann auch der Tätigkeitsbericht 2023 eingesehen und heruntergeladen werden.

lpa

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