Sonntag, 1. September 2024

Zugriff zu Gesundheitsdaten: Ab heute muss jeder Einverständnis abgeben

Die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) ermöglicht den Zugriff zu medizinischen Dokumenten. Damit im Notfall oder bei medizinischen Behandlungen das Gesundheitspersonal auf die Gesundheitsakte zugreifen kann, muss jeder Bürger ab dem 1. September sein Einverständnis dazu geben.

Das „Einverständnis zur Konsultation“ kann jeder selbstständig online über die EGA abgeben oder bei einem Verwaltungsschalter. - Foto: © lpa









lpa/stol