Digital und ohne Antragstellung – über eine App
Der Start erfolgt schrittweise 2026: Im Juni 2026 auf Strecken mit einem einzigen Betreiber, im Dezember 2026 auf Abschnitten, die von mehreren Betreibern gemeinsam verwaltet werden.Der Mechanismus funktioniert digital und ohne Antragstellung über eine App: Das System vergleicht die tatsächliche Fahrzeit mit einer vorausberechneten Soll-Fahrzeit. Ist die Abweichung zu groß, greift ein regelbasierter Erstattungsanspruch. Bei geplanten Baustellen erfolgt die Erstattung auf bis zu 30-Kilometer-Abschnitten automatisch.
Die Ausnahmen
Nicht berücksichtigt werden unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle sowie außergewöhnliche Wetterlagen, darunter extremes Unwetter oder besondere meteorologische Ausnahmesituationen.Wenn der Verkehr vollständig stillsteht, kommt eine zusätzliche Regel zur Anwendung: Die Höhe der Rückerstattung steigt mit der Länge der Wartezeit, bis hin zur vollständigen Erstattung der Mautgebühr.

