Konkret wird bei den Mietverträgen, die vor 2024 abgeschlossen wurden, eine Anpassung der Berechnungsformel der berücksichtigten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie eine Anpassung der Mindestmiete auf 120 Euro im Monat (aktuell sind es 80 Euro im Monat) vorgenommen.
Die neue Mindestmiete liegt weiterhin deutlich unter vergleichbaren Mieten für diese Einkommenskategorie auf dem privaten Wohnmarkt. „De facto zahlen derzeit etwa 3.000 Mieter und Mieterinnen eine Mindestmiete. Senioren machen etwa 20 Prozent dieser Gesamtzahl aus, während der Rest auf andere Kategorien entfällt“, präzisiert Mair. Die Mindestmiete war erst im Vorjahr von 50 Euro auf 80 Euro pro Monat angehoben worden.
Was die Mietverträge betrifft, die ab dem Vorjahr geschlossen wurden, wird ebenfalls ein Parameter angepasst. Damit soll dem Kaufkraftverlust durch die Inflation Rechnung getragen werden. „Auch für diese Verhältnisse wird die Mindestmiete auf 120 Euro angepasst, wobei sie aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsformel in der Regel bereits darüber liegt“, stellt Mair fest. Die Anpassungen gelten dann für die ab Jänner 2026 geschuldeten Mietzinse.

