Samstag, 18. Oktober 2025

Alles neu bei der Berechnung: So ändert sich die Miete von WOBI-Wohnungen

Mieter von WOBI-Wohnungen, die ihren Mietvertrag vor 2024 abgeschlossen haben, müssen ab Jänner kommenden Jahres tiefer in die Tasche greifen. Auf Antrag von Wohn-Landesrätin Ulli Mair hat die Landesregierung gestern einige Neuerungen bei der Berechnung der Mieten für Sozialwohnungen genehmigt.

Die Mindestmiete war erst im Vorjahr von 50 Euro auf 80 Euro pro Monat angehoben worden. - Foto: © APA / Monika Skolimowska

Derzeit gibt es für Mietverträge, die vor 2024 geschlossen und jene, die danach unterzeichnet wurden, verschiedene Berechnungssysteme für den Mietzins. Um zu vermeiden, dass die dadurch gegebenen Unterschiede im Laufe der Zeit noch stärker zum Tragen kommen, hat das Ressort für Wohnbau einige Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen. „Unser Anspruch ist, damit mehr Fairness ins System zu bringen und gleichzeitig bestehende Hemmnisse zur Verbesserung der eigenen Einkommenssituation in Anreize zu verwandeln, damit sich Einsatz und Leistung lohnen“, erklärt Landesrätin Mair.

Konkret wird bei den Mietverträgen, die vor 2024 abgeschlossen wurden, eine Anpassung der Berechnungsformel der berücksichtigten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie eine Anpassung der Mindestmiete auf 120 Euro im Monat (aktuell sind es 80 Euro im Monat) vorgenommen.

Die neue Mindestmiete liegt weiterhin deutlich unter vergleichbaren Mieten für diese Einkommenskategorie auf dem privaten Wohnmarkt. „De facto zahlen derzeit etwa 3.000 Mieter und Mieterinnen eine Mindestmiete. Senioren machen etwa 20 Prozent dieser Gesamtzahl aus, während der Rest auf andere Kategorien entfällt“, präzisiert Mair. Die Mindestmiete war erst im Vorjahr von 50 Euro auf 80 Euro pro Monat angehoben worden.

Was die Mietverträge betrifft, die ab dem Vorjahr geschlossen wurden, wird ebenfalls ein Parameter angepasst. Damit soll dem Kaufkraftverlust durch die Inflation Rechnung getragen werden. „Auch für diese Verhältnisse wird die Mindestmiete auf 120 Euro angepasst, wobei sie aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsformel in der Regel bereits darüber liegt“, stellt Mair fest. Die Anpassungen gelten dann für die ab Jänner 2026 geschuldeten Mietzinse.

lpa

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