Erst kürzlich mit Urteil Nr. 131 von 2022 wurde eine Bestimmung abgeschafft, die dem männlichen Familiennamen den Vorzug vor dem weiblichen gibt. Leider war das Parlament, unter der Vorherrschaft der Rechtsparteien, immer noch nicht in der Lage eine entsprechende Bestimmung zu erlassen. Für Frauenrechtlerinnen gibt es also weiterhin zu tun.
Montag, 19. Mai 2025
Auch 50 Jahre nach der Reform des Familienrechtes bleibt noch viel zu tun
Der 19 Mai 2025 ist ein Jahrestag für die Frauen. Vor genau 50 Jahren wurde die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Familienrecht eingeführt. Bis dahin war der Ehemann das alleinige Familienoberhaupt, das alle Entscheidungen alleine treffen konnte. Dies wurde mit der Familienrechtsreform, dem Gesetz Nr. 151 vom 19. Mai 1975, beendet, wie Julia Unterberger in einer Aussendung schreibt. Dennoch bleibt auf dem Weg zur Gleichberechtigung noch einiges zu tun.
Für Frauenrechtlerinnen gibt es weiterhin zu tun. - Foto: © Shutterstock / shutterstock
Erst kürzlich mit Urteil Nr. 131 von 2022 wurde eine Bestimmung abgeschafft, die dem männlichen Familiennamen den Vorzug vor dem weiblichen gibt. Leider war das Parlament, unter der Vorherrschaft der Rechtsparteien, immer noch nicht in der Lage eine entsprechende Bestimmung zu erlassen. Für Frauenrechtlerinnen gibt es also weiterhin zu tun.
stol
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