Samstag, 16. November 2024
Biete Autonomie, suche sichere Gemeindewahl
Mit dem neuen Wahlgesetz folgt die Region 1:1 den staatlichen Vorgaben. Doch mit diesem Staatsgehorsam haben gar einige Regionalräte gar keine Freude – und zwar unabhängig von der konkret getroffenen Regelung. Denn bei den Gemeinden hat man primäre Zuständigkeit, „und das schließt das Wahlgesetz ein“.
Das Wahlgesetz für die Gemeinden ist unter Dach und Fach, doch der Ärger noch nicht verraucht.
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