Sonntag, 26. Januar 2025
CIN-Code: Mehr Bürokratie, wenig Personal
Da gibt es keine Ausnahme, weder für ein Hotel noch für einen Urlaub-am-Bauernhof-Betrieb: Seit dem 1. Jänner müssen alle Beherbergungsbetriebe den gesamtstaatlichen Kenncode (CIN) vorweisen. Er muss am Gebäude angebracht sein und auch auf der Webseite oder bei Werbeinseraten angegeben werden. Ansonsten drohen saftige Strafen, oder etwa (noch) nicht?
Wer Gästebetten hat, muss einen gesamtstaatlichen Kenncode (CIN) vorweisen. - Foto: © Shutterstock
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