Dienstag, 6. Mai 2025

Nach gescheiterter Wahl: Friedrich Merz tritt erneut an

Nach dem Scheitern von CDU-Chef Friedrich Merz im ersten Anlauf bei der Wahl zum deutschen Bundeskanzler läuft ein zweiter Wahlgang im Bundestag. Merz fiel im ersten Wahlgang durch. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 Stimmen und damit 6 weniger als die nötige Mehrheit von 316. Noch nie ist nach einer Bundestagswahl ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.

Wird Friedrich Merz doch noch Kanzler? - Foto: © ANSA / HANNIBAL HANSCHKE

Der Bundestag hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit einen zweiten Wahlgang für die Wahl des Bundeskanzlers noch heute Nachmittag angesetzt. Die Fraktionen von Union, SPD, Grünen und Linken hatten dies nach dem gescheiterten ersten Wahlgang gemeinsam beantragt – hier lesen Sie mehr dazu.

In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“

Wenn Friedrich Merz die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

STOL hält Sie auf dem Laufenden.

apa

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