Samstag, 21. März 2026

Das Referendum am Sonntag und Montag – Alles was Sie wissen müssen

Am 22. und 23. März findet das staatliche Referendum zur Justizreform statt. Gegenstand der Abstimmung ist die Trennung der beruflichen Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten welches im Verfassungsgesetz „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“ verankert ist. Wir erklären Ihnen, was Sie dazu wissen müssen.

Am 22. und 23. März findet das staatliche Referendum zur Justizreform statt.

In Italien wird derzeit eine umfassende Reform der Justiz diskutiert. Sie betrifft zentrale Strukturen des Systems und hat eine breite politische und gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Im Kern geht es um die Organisation der Justiz, ihre Unabhängigkeit und die Kontrolle ihrer Akteure.

Die Reform: Was soll sich konkret ändern?

Trennung der Karrieren

Ein zentrales Element der Reform ist die sogenannte „Trennung der Karrieren“.

Künftig soll es nicht mehr ein einziges gemeinsames Organ für Richter und Staatsanwälte geben. Stattdessen wird ein zweiter Oberster Rat geschaffen, der speziell für die Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Damit soll die Trennung zwischen jenen, die die Ermittlungen leiten (Staatsanwälte), und jenen, die das Urteil fällen (Richter), institutionell verankert werden.

Das Losverfahren – gegen Politisierung

Ein besonders weitreichender Teil der Reform ist die Einführung eines Losverfahrens zur Besetzung zentraler Gremien.

Ziel ist es, den Einfluss parteinaher Strömungen („Correnti“) innerhalb der Justiz zu reduzieren.

Das System funktioniert wie folgt:

Das Parlament wählt weiterhin geeignete Experten (Professoren und Anwälte) aus.

Aus diesem Kreis wird ein Drittel der Mitglieder per Los bestimmt.
Die übrigen zwei Drittel werden direkt unter allen Richtern bzw. allen Staatsanwälten ausgelost.


Ein neues Disziplinargericht

Bislang war der Oberste Rat der Justiz auch für Disziplinarmaßnahmen gegen seine eigenen Mitglieder zuständig.

Die Reform sieht nun die Einrichtung eines eigenständigen Disziplinargerichts vor: der Alta Corte Disciplinare, die im Verfassungsrang verankert werden soll.

Dieses Gericht soll aus insgesamt 15 Mitgliedern bestehen:

3 werden vom Staatspräsidenten ernannt
12 werden per Los bestimmt

Die Reform hat eine intensive Diskussion ausgelöst. Befürworter und Kritiker bewerten die geplanten Änderungen sehr unterschiedlich.

Die Sicht der Befürworter

Ende der Seilschaften:
Das Losverfahren soll verhindern, dass Posten innerhalb der Justiz durch politische Netzwerke vergeben werden.

Europäischer Standard:
Italien beseitigt eine „Anomalie“, indem Anklage und Urteilsfindung organisatorisch getrennt werden.

Unabhängigkeit bleibt bestehen:
Die Staatsanwaltschaft bleibt laut Verfassung (Art. 104) sachlich unabhängig und ist – anders als etwa in Deutschland oder Österreich – nicht an Weisungen des Justizministeriums gebunden.

Die Sicht Gegner

Klima der Angst:
Die Richtervereinigung (ANM) warnt davor, dass das neue Disziplinargericht ein Klima der Einschüchterung erzeugen könnte.

Kritik am Losverfahren:
Gegner bemängeln, dass die Auswahl per Los individuelle Kompetenz und Erfahrung der Mitglieder entwerte.

Sorge vor Politisierung:
Kritiker befürchten, dass die Reform langfristig zu einem stärkeren Einfluss der Regierung auf die Justiz führen könnte.

Chefredakteur Elmar Pichler Rolle erklärt kurz und knapp, worum es bei der Abstimmung über die Trennung der Laufbahnen von Staatsanwälten und Richtern geht:

stol

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