Für die Gültigkeit des Referendums ist kein Mindestquorum erforderlich. Maßgeblich ist die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.
Die Wahllokale sind am Sonntag von 7 bis 23 Uhr sowie am Montag von 7 bis 15 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt im jeweils zugewiesenen Wahllokal der Wohnsitzgemeinde. Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder ein gleichwertiges Ausweisdokument sowie der Wahlausweis.
Hier erklärt Elmar Pichler Rolle, worum es genau im Referendum geht:

