Freitag, 4. Juli 2025

Das steht im neuen Omnibus-Gesetz

Die Landesregierung hat dem Landtag ein umfassendes Sammelgesetz vorgelegt – nun ist es beschlossen: Der Landtag hat dem sogenannten Omnibus-Gesetz zugestimmt. Es bringt eine ganze Reihe an Neuerungen quer durch verschiedene Bereiche – von der Entlastung der Gemeinden über Erleichterungen für Unternehmen bis hin zu neuen Angeboten im Gesundheitswesen. Die Details.

Der Landtag hat dem sogenannten Omnibus-Gesetz zugestimmt. - Foto: © DLife

Mehr Spielraum für Gemeinden und weniger Papierkram

Ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes: die Verwaltung zu verschlanken. So werden Abrechnungen zwischen Land und Gemeinden künftig weitgehend automatisiert abgewickelt. „Weniger Anträge, mehr automatische Zuweisungen – so sparen wir Zeit, Geld und Bürokratie“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Darüber hinaus wird die Vertretung in Kollegialorganen neu geregelt. Künftig kann bei Abwesenheit eines Mitglieds auch eine Vertretung eines anderen Geschlechts einspringen. Zudem wird die politische Minderheit in den Bezirksräten besser abgesichert.

Gemeinden erhalten künftig auch die Möglichkeit, Unternehmen finanziell zu unterstützen, deren Tätigkeit von besonderem öffentlichem Interesse ist – unabhängig davon, ob sie in strukturschwachen Regionen tätig sind. „Das ist ein wichtiges Instrument, um die lokale Wirtschaft zu stärken“, so Kompatscher.

Stärkung regionaler Produkte

Ein weiterer Schritt gegen Bürokratie: Öffentliche Einrichtungen dürfen künftig bis zu 20.000 Euro pro Betrieb direkt in heimische landwirtschaftliche Produkte investieren – ohne langwierige Ausschreibungen. „Kindergärten, Schulen oder Mensen können direkt beim Bauern einkaufen. Das stärkt unsere Landwirtschaft und spart Aufwand“, so Kompatscher.

Kostenlose Verhütungsmittel auf Rezept

Ein gesellschaftspolitischer Meilenstein ist Artikel 44 des Gesetzes: Auf ärztliche Verschreibung erhalten Männer und Frauen künftig Verhütungsmittel kostenlos. „Wir wollen vor allem jungen Menschen den Zugang erleichtern – als Beitrag zur Selbstbestimmung, Gesundheitsvorsorge und Prävention“, betonte Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Für die Umsetzung stellt das Land ab 2025 knapp 670.000 Euro bereit, ab 2026 jährlich gut 870.000 Euro.

Mehr Flexibilität für den Wohnbau

Im sozialen Wohnbau erhält das Institut WOBI mehr Freiheiten bei der Verwaltung seiner Immobilien – etwa durch die Möglichkeit, Liegenschaften an das Land zu übertragen oder sie in Landesentwicklungsfonds einzubringen. „So können wir flexibler und effizienter arbeiten“, sagt Wohnbaulandesrätin Ulli Mair.

Sportbeirat wird breiter aufgestellt

Auch der Landessportbeirat wird modernisiert: Künftig sind der Schulsport, Sportfachverbände und die Südtiroler Sporthilfe fix vertreten. Außerdem wird auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet. „Ein wichtiger Schritt, um den Sport in all seinen Facetten widerzuspiegeln“, so Sportlandesrat Peter Brunner.

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst werden erleichtert

Mit dem neuen Gesetz fällt die finanzielle Obergrenze für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst weg. „Wir schaffen so mehr Flexibilität für die Bediensteten, solange keine Interessenskonflikte entstehen und die Hauptaufgabe nicht beeinträchtigt wird“, erklärt Personallandesrätin Magdalena Amhof.

Mehr Rechtssicherheit bei Enteignungen

Für mehr Klarheit sorgt eine Novelle im Enteignungsrecht: Verfahren werden präziser geregelt, die Wertermittlung transparenter gestaltet und auf aktuelle Schätzungen gestützt. „Ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit für die Bürger“, betont Landesrat Christian Bianchi.

Entlastung für Unternehmen

Zudem sieht das neue Gesetz vor, dass Unternehmen Betriebskosten wie Software-Abos oder Dienstleistungen leichter gefördert bekommen können. Veranstaltungen mit wirtschaftlichem Rückfluss – etwa Messen oder Kongresse – werden künftig ebenfalls unterstützt, wenn sie dem Allgemeininteresse dienen. „So passen wir die Fördermodelle an moderne Unternehmensrealitäten an“, erklärt Wirtschaftslandesrat Marco Galateo.

Holzbaufonds und touristische Entwicklung

Auch beim Thema Bauen setzt das Land auf Nachhaltigkeit: Der Holzbaufonds wird ausgeweitet, damit künftig auch gemeinnützige Organisationen gefördert werden können. Zudem muss das verwendete Holz aus einem Umkreis von 200 Kilometern stammen. „Wir fördern damit die regionale Holzverarbeitung und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz“, so Landesrat Luis Walcher.

Im Tourismusbereich wird ein neues Förderkriterium eingeführt, um strukturschwache Gebiete gezielt zu unterstützen. „Wir wollen eine ausgewogene touristische Entwicklung in allen Landesteilen sichern“, so Walcher.

Erleichterungen für Vereine

Auch Vereine und Organisatoren kultureller Veranstaltungen profitieren: Künftig reicht oft eine einfache Meldung statt einer Bewilligung. „Das vereinfacht die Organisation und spart Zeit, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen“, betont Ehrenamtslandesrätin Rosmarie Pamer.

Nach dem Sammelgesetz steht bereits das nächste Vorhaben an: Ein eigenes Landesgesetz soll die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt insgesamt verbessern. „Ein wichtiger Schritt für die vielen Vereine und Freiwilligenorganisationen in unserem Land“, so Pamer.

stol

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