Dienstag, 14. Mai 2024

EU-Kommission: „Österreich schränkt freien Warenverkehr ein“

Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass „einige in Österreich geltende Maßnahmen den Güterverkehr auf den Autobahnen A12 und A13 und damit den von der EU geschützten freien Warenverkehr einschränken“. Damit hat die Kommission im Streit um die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen auf der Brennerstrecke den Weg für eine Klage Italiens gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) frei gemacht.

Der Transit-Streit am Brenner dauert weiter an. - Foto: © 284740857

So heißt es in der mit Gründen versehenen Stellungnahme der EU-Kommission zur Beschwerde Italiens gegen Österreich wegen der einseitigen Lkw-Blockaden am Brennerpass.

„Die EU nimmt zwar einige von Österreich vorgebrachte Erklärungen in Bezug auf Umwelterwägungen zur Kenntnis, ist jedoch der Ansicht, dass es den österreichischen Maßnahmen an Kohärenz mangelt und sie in ihrer Gesamtheit nicht gerechtfertigt werden können“, zitiert die Nachrichtenagentur Ansa aus der Stellungnahme.

Rom kann nun beschließen, Wien vor dem EuGH zu verklagen. Auf ein eigenes Vertragsverletzungsverfahren verzichtet die EU-Kommission.

Salvini will vor EuGH klage

Italiens Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega) kündigte daraufhin prompt an, dass sein Land die in Artikel 259 EG-Vertrag vorgesehene Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen werde, um „wieder einen günstigen Rechtsrahmen für Unternehmen zu schaffen und den Grundsatz der Freiheit in der Europäischen Union zu schützen.“

Salvini sprach aufgrund der Stellungnahme der EU-Kommission von einer „großen Genugtuung“ und interpretierte diese so, dass die Kommission „alle österreichischen Fahrverbote auf dem Brennerkorridor unmissverständlich als Verstoß gegen den freien Warenverkehr gemäß Artikel 34 und 35 AEUV gerügt“ habe. Die Stellungnahme sei somit ein „Beweis für die Richtigkeit der Position der italienischen Regierung“.

Mehrere Kritikpunkte an Tiroler Maßnahmen

Die Kommission hatte durchaus einiges an Kritikpunkten aufgrund der österreichischen bzw. Tiroler Maßnahmen parat. Konkret nannte man hier in einer Aussendung „ein Nachtfahrverbot, ein sektorales Fahrverbot für bestimmte schienenaffine Güter, ein Winterfahrverbot an Samstagen und die Rationierung der Einfahrt von Schwerlastfahrzeugen auf die Autobahn“.

Einige Argumente Österreichs erkennt die Brüsseler Behörde zwar an, die Maßnahmen seien aber nicht kohärent und könnten daher nicht „durch die Erreichung der angestrebten Ziele (Umweltschutz, Straßenverkehrssicherheit, Verkehrsfluss oder Versorgungssicherheit) gerechtfertigt werden“.

Langwieriger Transit-Streit

Zur Erinnerung: Italien sieht das auf der Brennerstrecke eingesetzte Lkw-Dosiersystem sowie Wochenend- und Nachtfahrverbote als EU-rechtswidrig an. Mitte Februar kündigte die Regierung in Rom wie erwartet an, vor dem EuGH dagegen klagen zu wollen. Laut EU-Verträgen musste sie aber zuerst die EU-Kommission einschalten.

Der Streit zwischen Italien und Österreich um den Brennerpass dauert nun schon seit Jahren an. 2023 hatte die Europäische Kommission den Weg der Vermittlung beschritten und 6 Treffen zwischen den beiden Parteien organisiert, jedoch ohne Erfolg. Am 15. Februar schickte Rom daher einen Brief nach Brüssel mit der Bitte, gegen Wien wegen der einseitigen Lkw-Blockaden am Brenner vorzugehen. Die EU-Kommission begann daraufhin mit ihrer Prüfung.

pho/apa

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