Außerdem sollen strengere Regeln für Personen gelten, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert und mögliche Haftzeiten verlängert werden.
Kompromiss in entscheidendem Streitpunkt gefunden
Ein wichtiger und zuletzt unter den Mitgliedstaaten umstrittener Punkt ist auch die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen.
Das bedeutet, dass Abschiebebescheide, die in einem EU-Land erlassen wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. So könnte eine Person, die in einem Land zur Rückkehr verpflichtet wurde, nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen, um das Verfahren zu umgehen.

