Wahlberechtigt sind alle volljährigen Bürger mit einer EU-Staatsbürgerschaft, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind.
Zur Stimmabgabe müssen der Wahlausweis und ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Wer keinen Wahlausweis hat oder einen neuen braucht, wendet sich ans Wahlamt der eigenen Gemeinde.
Wie wird gewählt?
Die Stimmabgabe erfolgt durch das Ankreuzen einer bevorzugten Liste, die im Wahlkreis kandidiert. Südtirol gehört zum Wahlkreis Nord-Ost (gemeinsam mit der Nachbarprovinz Trient, Venetien, Emilia-Romagna und Friaul-Julisch-Venetien).Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden nach einem Verhältniswahlsystem gewählt.
In Italien gibt man bis zu 3 Präferenzstimmen für die gewählte Liste ab. Dafür schreibt man Vor- und Nachname oder nur den Nachnamen der bevorzugten Kandidatin oder des Kandidaten in die Zeilen neben dem Listensymbol.
Werden 2 oder 3 Präferenzen geäußert, müssen diese Personen unterschiedlichen Geschlechts sein, andernfalls zählt nur die erste Vorzugsstimme.
Besonderheit in Südtirol
Listen von Sprachminderheiten können sich mit einer gesamtstaatlichen Parteiliste zusammenschließen, um die 4-Prozent-Hürde zu überschreiten: In diesem Fall addiert die Liste der Sprachminderheit ihre Stimmen zu denen der gesamtstaatlichen Liste und erhält einen Sitz, wenn einer ihrer Kandidaten mindestens 50.000 Präferenzstimmen erhält.Für Listen der sprachlichen Minderheiten kann nur eine Vorzugsstimme angegeben werden.
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Hier finden Sie alle Infos zu den Kandidaten aus Südtirol, die bei der EU-Wahl 2024 antreten.
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