Dienstag, 7. Oktober 2025

„Führungskräfte: Gesetz zurück in die Werkstatt“

Geht es nach den Landtagsabgeordneten Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) und Sandro Repetto (PD), müssen Landtagspräsidium und Landesregierung die Besoldung der öffentlichen Angestellten neu regeln.

Die Verhältnismäßigkeit zwischen der Entlohnung der Führungskräfte und jener der Mitarbeiter müsse wiederhergestellt werden. - Foto: © Erwin Wodicka / Erwin Wodicka

Einen entsprechenden Beschlussantrag haben die beiden am gestrigen Montag vorgestellt. Denn, so die beiden unisono, die Verhältnismäßigkeit sei nicht mehr gegeben.

Das neue Führungskräftegesetz aus dem Jahr 2022 hat bekanntlich zu enormen Gehaltssprüngen für die höchsten Kategorien geführt – und sorgt seither für jede Menge Unmut. Zuletzt auch bei Südtirols Bürgermeistern, deren Gemeindesekretäre durch das Gesetz ebenfalls erheblich mehr verdienen (bis zu 31 Prozent) – und damit kosten.

„Verhältnismäßigkeit zwischen der Entlohnung der Führungskräfte und jener der Mitarbeiter“

Daher sieht der Beschlussantrag unter anderem vor, dass das Land die erheblichen Mehrkosten über eine entsprechende Erhöhung der Zuweisungen für die laufenden Kosten deckt.

Was die öffentlichen Bediensteten allgemein betrifft, fordern die beiden Abgeordneten eine Modifizierung des Gesetzes, die „die Verhältnismäßigkeit zwischen der Entlohnung der Führungskräfte und jener der Mitarbeiter wiederherstellt“.

Zu guter Letzt richtet sich der Antrag an den Landtag selber: Auch hier seien die Führungskräfte bei der Entlohnung davongaloppiert und Maßnahmen zu ergreifen, das Ungleichgewicht zu den restlichen Mitarbeitern zu minimieren.

ih/stol

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