Ein zentraler Kritikpunkt der Senatorin: In Italien ist es bisher weitgehend straffrei, Frauen als Gruppe zu beschimpfen oder zu Gewalt gegen sie aufzustacheln. Eine Strafverfolgung ist derzeit meist nur möglich, wenn sich die Angriffe gegen eine konkrete Einzelperson richten.
„In Italien ist immer noch straffrei, wer Frauen im Allgemeinen beschimpft und zu Hass und Gewalt gegen sie aufruft“, kritisiert Unterberger. Ein von ihr mitgebrachter Gesetzentwurf, der von 77 Senatorinnen und Senatoren unterstützt wird, liegt bereits in der Justizkommission des Senats.
Der Vorschlag sieht vor, den Tatbestand des Hasses und der Aufstachelung zu Gewalt gegen Frauen analog zur bestehenden „Legge Mancino“ (die sich gegen rassistische und diskriminierende Hetze richtet) einzuführen. Besonders für Online-Delikte fordert Unterberger verschärfte Strafen.
Dem oft angeführten Argument der freien Rede hält die Senatorin entgegen: „Die vielzitierte Meinungsfreiheit hört dort auf, wo die Rechte ganzer Personengruppen beschädigt werden.“ Es gelte, das Klima von Hass und Straflosigkeit im Netz an der Wurzel zu bekämpfen, um die Würde der Frauen wirksam zu schützen.

