Aus deutschen Regierungskreisen hieß es zur Erläuterung, es gehe darum, „dass wir uns das Recht vorbehalten, unsere Soldaten in der Region zu schützen, falls sie angegriffen werden. Dieses Recht zur Selbstverteidigung nehmen die Soldaten der Bundeswehr wahr.“ Weitere Einzelheiten wurden nicht genannt.
In der Erklärung betonen Merz, Macron und Starmer: „Wir werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unsere Interessen und die unserer Verbündeten in der Region zu verteidigen. Dies kann potenziell auch, falls notwendig, das Ermöglichen von verhältnismäßigen militärischen Defensivmaßnahmen einschließen, um die Fähigkeit des Iran, Raketen und Drohnen abzufeuern, an der Quelle zu zerstören.“ Dazu werde man auch mit den USA und den Verbündeten in der Region zusammenarbeiten.
Für die deutsche Bundesregierung erklärt ein Sprecher gegenüber Reuters, dass die Formulierung für Deutschland bedeute, „dass wir uns das Recht vorbehalten, unsere Soldaten in der Region zu schützen, falls sie angegriffen werden“. Dieses Recht zur Selbstverteidigung nähmen die Soldaten der Bundeswehr auch wahr.
Das deutsche Verteidigungsministerium hatte am Abend mitgeteilt, dass es Samstag und Sonntag Angriffe auf die multinational genutzten Militärstandorte in Erbil und Al Azraq gegeben habe. An beiden Standorten sei die Luftabwehr aktiv geworden. „Die deutschen Soldaten waren offensichtlich nicht unmittelbares Ziel“, hatte es geheißen.

