Donnerstag, 15. Januar 2026
Italien greift mit neuem Sicherheitspaket hart durch
Die italienische Regierung plant ein neues Sicherheitspaket zur Stärkung der öffentlichen Ordnung. Nulltoleranz bei Messern, Kampf gegen Jugendkriminalität, erleichterte Ausweisungen straffälliger Migranten und ein härteres Vorgehen gegen NGOs auf See gehören zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs, der rund sechzig Artikel umfasst.
Wer mit solchen Messern erwischt wird, riskiert eine Freiheitsstrafe von ein bis drei Jahren. - Foto: © Shutterstock / shutterstock
Messer unter strenger Kontrolle
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt das Verbot des Führens bestimmter gefährlicher Gegenstände. Gemeint sind insbesondere Werkzeuge mit flexibler, spitzer und scharfer Klinge von mehr als fünf Zentimetern Länge. Wer mit solchen Messern erwischt wird, riskiert eine Freiheitsstrafe von ein bis drei Jahren. Für andere Messer oder Schneidwerkzeuge mit einer Klingenlänge von über acht Zentimetern droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Strafverschärfend wirkt es, wenn die Tat vermummt, in der Gruppe oder an sensiblen Orten wie Schulen, Banken, Parks oder Bahnhöfen begangen wird. Das Paket sieht zudem Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro für Personen vor, die Minderjährige nicht ausreichend beaufsichtigen, wenn diese ein Messer bei sich tragen. Außerdem wird ein Verkaufsverbot von Messern an Minderjährige eingeführt - auch im Onlinehandel.
Durchsuchungen
Polizeibeamte können Personen, die bei öffentlichen Veranstaltungen als potenzielle Gefahr gelten, bis zu zwölf Stunden festhalten - insbesondere, wenn sie vermummt sind oder einen Helm tragen. Zudem sind zwischen 23 Uhr und 4 Uhr Durchsuchungen an öffentlichen Orten möglich, um Straftaten zu verhindern, die die öffentliche Ordnung gefährden.
Verkehrskontrollen
Bei Verkehrskontrollen drohen Personen, die einer polizeilichen Aufforderung zum Anhalten nicht nachkommen, Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, zusätzlich zur Aussetzung des Führerscheins und zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Die Präfekten erhalten außerdem die Befugnis, sogenannte „rote Zonen“ einzurichten und präventive Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu ergreifen.
Strafverschärfungen bei Delikten gegen Journalisten
Der Gesetzentwurf sieht auch strafverschärfende Umstände für Straftaten gegen Journalisten während der Ausübung ihres Berufs vor sowie schnellere Verfahren zur Entziehung von Aufenthaltsgenehmigungen oder Führerscheinen für Personen, die mit Messern, oder andere Waffen angetroffen werden. Bürger und Angehörige der Sicherheitskräfte werden zudem nicht in das Register der Beschuldigten eingetragen, wenn Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, die Erfüllung einer Dienstpflicht, rechtmäßiger Waffengebrauch oder Notstand vorliegen.
Härteres Vorgehen gegen NGOs
Der Gesetzentwurf, an dem das Innenministerium arbeitet, sieht schließlich auch eine Verschärfung gegenüber NGOs vor. Insbesondere wird die Möglichkeit eingeführt, die Durchfahrt durch die Hoheitsgewässer zeitweise zu untersagen, wenn eine schwerwiegende Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit vorliegt. Diese Maßnahme hat eine Dauer von höchstens 30 Tagen und kann um weitere 30 Tage verlängert werden.